Nach einer Ausbildung entsprechend den Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu dürfen Psychologen, Psychotherapeuten, Lebens- und Sozialberater sowie Masseure Shiatsu-Behandlungen geben.

Wer diesen Berufständen nicht angehört, kann selbständig als Shiatsu-Praktiker arbeiten. Dafür ist eine Gewerbeanmeldung für Massage, eingeschränkt auf Shiatsu erforderlich.

Zur Erlangung dieses Gewerbescheines sind folgende Schritte erforderlich:
1. Anforderung des Dachverbands-Diplomes beim Österreichischen Dachverband für Shiatsu.
Kosten: € 25,-




2. Wenn es sich um eine ertstmalige Geschäftseröffnung (im Zeitraum 2. 5. 1999 bis 31. 12. 2002) handelt und die die Betriebsführung beherrschende Person nicht in vergleichbarer Art betrieblich tätig war, besteht die Möglichkeit einen Antrag entsprechend dem NeuFöG (Neugründungs-Förderungs-Gesetz) zu stellen.
Demnach besteht eine Gebührenbefreieung für Stempelmarken und Verwaltungsabgaben.
Das Antragsformular ist beim Gründungsservice der Wirtschaftskammer Oberösterreich erhältlich und wird dort bestätigt.




3. Eine Strafregisterbescheinigung ist beim Wohnsitz-Gemeindemat bzw. in Statutarstädten (Linz, Wels, Steyr) bei der Bundespolizeidirektion zu beantragen.
Kosten: € 13,- Gebühr für den Antrag
€ 15,10 Gebühr für die Strafregisterbescheinigung




4. Die Gewerbe-Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde – Bezirkshauptmannschaft bzw. Bezirksverwaltungsamt des Magistrates bei Statutarstädten (Linz, Wels, Steyr).
Kosten: € 56,- Gebühr bei Einzelfirma
Beilagen:
* Geburtsurkunde
* Heiratsurkunde (nur bei Namensänderung)
* EWR- bzw. schweizer Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel
* Meldezettel
* Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)